LEVICO COMP 20 g
Levico comp. Anwendungsgebiete: Anwendungsgebiete gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis. Dazu gehören: Zur Anregung des Aufbaustoffwechsels, z.B. bei Erschöpfungszuständen, hypotonen Kreislaufregulationsstörungen, latentem Eisenmangel. Warnhinweis: Enthält Sucrose (Saccharose/Zucker).
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR DEN ANWENDER
Levico comp.
Globuli velati 20 g
Wirkstoff: Hypericum perforatum ex herba ferm 33c Dil. D2, Levico "stark"-Wasser Dil. D2 aquos., Prunus spinosa e floribus et summitatibus ferm cum Ferro Dil. D2
Anthroposophisches Arzneimittel zur Anregung des Aufbaustoffwechsels
Apothekenpflichtig Hergestellt nach homöopathischen Verfahrensweisen
Für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Art der Anwendung:
Unter der Zunge zergehen lassen.
Zusammensetzung:
In 10 g Globuli velati sind verarbeitet:
Wirkstoffe: Hypericum perforatum ex herba ferm 33c Dil. D2 (HAB, Vs. 33c) 0,1 g; Levico "stark"-Wasser Dil. D2 aquos. (HAB, Vs. 5b) 0,1 g; Prunus spinosa e floribus et summitatibus ferm cum Ferro Dil. D2 (HAB, Vs. 37a) 0,1 g (Die Bestandteile 1 und 3 werden über zwei Stufen gemeinsam potenziert.) Enthält Sucrose (Saccharose/Zucker).
Anwendungsgebiete:
gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis. Dazu gehören: Zur Anregung des Aufbaustoffwechsels, z.B. bei Erschöpfungszuständen, hypotonen Kreislaufregulationsstörungen, latentem Eisenmangel.
Gegenanzeigen:
Keine bekannt.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise:
Bei länger anhaltenden oder unklaren Beschwerden muss ein Arzt aufgesucht werden. Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit beachten? Wie alle Arzneimittel sollte Levico comp. in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rück-sprache mit dem Arzt angewendet werden. Dieses Arzneimittel enthält Sucrose. Bitte nehmen Sie Levico comp. erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln:
Keine bekannt.
Dosierung:
Soweit nicht anders verordnet, Kinder unter 6 Jahren 1- bis 3-mal täglich 3-5 Globuli velati sowie Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre 1- bis 3-mal täglich 5-10 Globuli velati unter der Zunge zergehen lassen. Bei Säuglingen empfiehlt es sich, vor der Verabreichung die angegebene Menge Globuli velati in einer kleinen Menge Wasser oder ungesüßtem Tee aufzulösen.
Dauer der Anwendung:
Die Behandlung einer akuten Erkrankung sollte nach 2 Wochen abgeschlossen sein. Tritt innerhalb dieser Zeit keine Besserung ein, ist ein Arzt aufzusuchen. Die Behandlung von chronischen Krankheiten erfordert eine Absprache mit dem Arzt.
Nebenwirkungen:
Keine bekannt.
Meldung von Nebenwirkungen:
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder das medizinische Fachpersonal. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden.
Darreichungsformen/Packungsgrößen:
10 Ampullen (N1), 5x10 Ampullen (N2) zu je 1 ml Flüssige Verdünnung zur Injektion 20 g (N1) Globuli velati
Pharmazeutischer Unternehmer/Hersteller:
WALA Heilmittel GmbH
D-73085 Bad Boll/Eckwälden
Telefon: 07164/930-0
Fax: -297
info@wala.de
www.wala.de
Stand: 07/2013
Quelle: Angaben der Packungsbeilage
Stand: 02/2016
Hinweis: Weiterführende Angaben zum Hersteller finden Sie hier.
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Details
Hinweis unserer Pharmazeuten:
Generell beliefern wir Sie gern mit unseren Produkten in haushaltsüblicher Menge mit maximal 10 Packungen im Quartal. Im Rahmen der Arzneimittelsicherheit behalten wir uns vor, für bestimmte Medikamente gesonderte Höchstmengen festzulegen. Dies trifft insbesondere auf Produkte zu, die nur kurzfristig angewandt werden oder ein erhöhtes Potenzial zur Überdosierung besitzen.